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   BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 515/90   

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https://dejure.org/1991,5907
BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 515/90 (https://dejure.org/1991,5907)
BAG, Entscheidung vom 28.02.1991 - 2 AZR 515/90 (https://dejure.org/1991,5907)
BAG, Entscheidung vom 28. Februar 1991 - 2 AZR 515/90 (https://dejure.org/1991,5907)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung - Offenbarungspflicht bezüglich Schwerbehinderteneigenschaft - Fragerecht des Arbeitgebers - Beschränkte Leistungsfähigkeit für den vorgesehenen Arbeitsplatz

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123
    Arbeitsvertrag - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 270/83

    Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellung nach Schwerbehinderung

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 515/90
    Demgegenüber hat der Arbeitgeber aber uneingeschränkt das Recht, einen Bewerber nach dem Vorliegen einer Schwerbehinderteneigenschaft oder einer Gleichstellung zu fragen (im Anschluß das Urteil des Senats vom 7. Juni 1984, 2 AZR 270/83 = AP Nr. 26 zu § 123 BGB).

    Demgegenüber hat der Arbeitgeber aber uneingeschränkt das Recht, einen Bewerber nach dem Vorliegen einer Schwerbehinderteneigenschaft oder einer Gleichstellung zu fragen (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 7. Juni 1984 - 2 AZR 270/83 - AP Nr. 26 zu § 123 BGB, zu II 4 der Gründe).

  • BAG, 01.08.1985 - 2 AZR 101/83

    Anfechtung wegen Verschweigen der Gleichstellung

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 515/90
    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen unrichtiger Angaben bei der Einstellung im Hinblick auf eine Behinderung anfechten kann, hat der Senat zuletzt am 1. August 1985 (- 2 AZR 101/83 - BAGE 49, 214, 219 f. = AP Nr. 30 zu § 123 BGB, zu II 1 der Gründe) unter eingehender Stellungnahme zu Literatur und Rechtsprechung entschieden.
  • BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 136/75

    Arbeitsvertragsanfechtungsrecht bei vorsätzlich falscher Beantwortung der Frage

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 515/90
    Es hat dies bejaht und im Anschluß an die Entscheidung des Senats (BAG Urteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB) erläuternd ausgeführt, eine allgemeine Pflicht des Arbeitnehmers, die Schwerbehinderteneigenschaft dem Arbeitgeber gegenüber zu offenbaren, bestehe nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ersichtlich nicht.
  • BSG, 26.02.1986 - 9a RVs 4/83

    Zulässigkeit der Berufung im Schwerbehindertenrecht - Befugnis zur

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 515/90
    Soweit Großmann (NZA 1989, 702, 705) meint, das Bundessozialgericht (BSGE 60, 11) vertrete eine abweichende Auffassung, ist dies unzutreffend.
  • ArbG Heilbronn, 30.08.1988 - 4 Ca 581/87

    Kein Fragerecht des Arbeitgebers nach den Ursachen der MdE

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 515/90
    Zu einer neueren Entscheidung des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 30. August 1988 - 4 Ca 581/87 - (EzA § 123 BGB Nr. 34) hat Teske (Anm. zu EzA § 123 BGB Nr. 34, zu I) zutreffend ausgeführt, die nur vereinzelte Gegenmeinung übersehe, daß nach der Arbeitsplatz unmittelbar geschützt werde, nicht aber die Eingehung des Vertrages.
  • BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 467/93

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    "An der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei wahrheitswidriger Beantwortung der Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft (u. a. BAG Urteile vom 7. Juni 1984 - 2 AZR 270/83 - AP Nr. 26 zu § 123 BGB und vom 28. Februar 1991 - 2 AZR 515/90 - n. v.) ist jedenfalls in den Fällen weiter festzuhalten, in denen die Schwerbehinderungserkrankung für die auszuübende Tätigkeit von Bedeutung ist.«.

    Dem Arbeitgeber wird jedoch das Recht zugestanden, nach der Schwerbehinderteneigenschaft zu fragen; der Arbeitnehmer hat die Pflicht, darauf wahrheitsgemäß zu antworten (vgl. BAG Urteil vom 7. Juni 1984 - AP Nr. 26, aaO, zu II 4 der Gründe; BAGE 49, 214, 219 f. = AP Nr. 30, aaO, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 28. Februar 1991 - 2 AZR 515/90 -, unveröffentlicht, zu II 1 der Gründe).

    Der Senat ist bisher davon ausgegangen, der Arbeitgeber habe bei den Verhandlungen über den Abschluß eines Arbeitsvertrages ein uneingeschränktes Recht, einen Bewerber nach dem Vorliegen einer Schwerbehinderteneigenschaft oder einer Gleichstellung zu fragen (Urteile des Senats vom 7. Juni 1984 - 2 AZR 270/83 - AP Nr. 26, aaO, zu II 4 der Gründe und vom 28. Februar 1991 - 2 AZR 515/90 -, unveröffentlicht, zu II 1 b der Gründe).

    Das vorrangige Interesse des Arbeitgebers ergebe sich aus den besonderen gesetzlichen Verpflichtungen, die für ihn durch die Beschäftigung Schwerbehinderter entstünden, und zwar aus der rechtlichen und wirtschaftlichen Tragweite und den betrieblichen Auswirkungen, die sich für ihn aus der Einstellung und Beschäftigung eines Schwerbehinderten ergäben (Senatsurteile vom 7. Juni 1984 - 2 AZR 270/83 - AnP, aaO, und vom 28. Februar 1991 - 2 AZR 515/90 -, unveröffentlicht).

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 923/94

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung über

    Dem Arbeitgeber wird jedoch das Recht zugestanden, nach der Schwerbehinderteneigenschaft zu fragen; der Arbeitnehmer hat die Pflicht, darauf wahrheitsgemäß zu antworten (vgl. BAG Urteil vom 7. Juni 1984 - 2 AZR 270/83 - AP, aaO, zu II 4 der Gründe; BAGE 49, 214, 219 f. = AP Nr. 30 zu § 123 BGB, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 28. Februar 1991 - 2 AZR 515/90 - n.v., zu II I der Gründe).
  • OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 26/06

    Pensionsansprüche aus Vorstandsanstellungsvertrag: Anfechtung des Vertrages wegen

    Ein Grund für die Anfechtung des Anstellungsvertrages kann dann darin liegen, dass der Kläger erkennen musste, dass er wegen seiner Erkrankung die vorgesehene Arbeit nicht zu leisten vermag oder eine deswegen beschränkte Leistungsfähigkeit für den vorgesehenen Posten von ausschlaggebender Bedeutung ist, und er hierauf bei Vertragsabschluss nicht hingewiesen hat (vgl. BAG, Urteil vom 1.8.1985, 2 AZR 101/83, NZA 1986, 635, bestätigt durch BAG, Urteil vom 28.2.1991, 2 AZR 515/90, EEK II/203, jeweils zitiert nach Juris).
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